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GOZ Paragraphen

Gebührenordnung für Zahnärzte | Paragraphen

GOZ Inhaltsverzeichnis

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Abweichende Vereinbarung
§ 3 Vergütung
§ 4 Gebühren
§ 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
§ 6 Gebühren für andere Leistungen
§ 7 Gebühren bei stationärer Behandlung
§ 8 Entschädigungen
§ 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
§ 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung
§ 11 Übergangsvorschrift
§ 12 Überprüfung
Anlage 1 Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen
Anlage 2 Liquidationsvordruck

Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen (GOZ Anlage 1)

Alle Positionen der GOZ-Liste anzeigen
A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen
B. Prophylaktische Leistungen
C. Konservierende Leistungen
D. Chirurgische Leistungen
E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
F. Prothetische Leistungen
G. Kieferorthopädische Leistungen
H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
J. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
K. Implantologische Leistungen
L. Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

Was ist die GOZ?

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Abrechnung zahnmedizinischer Leistungen, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Diese Verordnung legt fest, welche Gebühren Zahnärzte für bestimmte zahnärztliche Behandlungen von ihren Patienten verlangen dürfen. Die GOZ wird vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen und aktualisiert.

Die Gebühren innerhalb der GOZ sind in Form von Gebührenziffern aufgelistet, die Behandlungen und Leistungen beschreiben. Jeder Gebührenziffer ist ein Punktwert zugeordnet, der als Basis für die Abrechnung dient. Zahnärzte können je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad der Behandlung den Gebührensatz bis zum 3,5-fachen des Basiswertes steigern.

Für privat versicherte Patienten oder gesetzlich versicherte Patienten, die private Zusatzleistungen (sogenannte IGeL-Leistungen) in Anspruch nehmen, erfolgt die Abrechnung in der Regel nach der GOZ.


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