Max. Arbeitszeiten und Ruhezeiten

Zeiterfassungspflicht für Arztpraxen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, wie lange die Ruhepausen und die tägliche sowie wöchentliche Höchstarbeitszeit sein dürfen.

Maximale Arbeitszeiten

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) setzen klare Grenzen für die maximale Arbeitszeit, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Hier sind die wichtigsten Regelungen zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit:

  • Tägliche Arbeitszeit für Erwachsene
    Die reguläre tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Diese kann auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, solange die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Monaten oder 24 Wochen nicht überschritten wird. (§3 ArbZG)
  • Tägliche Arbeitszeit für Minderjährige
    Minderjährige Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nicht länger als 8 Stunden pro Tag arbeiten. Eine Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden ist nicht zulässig, selbst unter besonderen Umständen. Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. (§8 JArbSchG)
  • Wöchentliche Arbeitszeit für Erwachsene
    Die wöchentliche Arbeitszeit darf bei einer 5-Tage-Woche im Durchschnitt 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Bei einem Ausgleichszeitraum von sechs Monaten oder 24 Wochen darf die wöchentliche Arbeitszeit bei einer 5-Tage-Woche maximal 50 Stunden betragen. Bei besonderen betrieblichen Gründen sind Ausnahmen möglich. Diese dürfen jedoch nur genehmigt werden, wenn die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt ist. Zusätzliche Ruhezeiten sind in solchen Fällen erforderlich. (§3 ArbZG)
  • Wöchentliche Arbeitszeit für Minderjährige
    Minderjährige Arbeitnehmer:Innen dürfen nicht länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, diese wöchentliche Arbeitszeitgrenze für Minderjährige auszudehnen. (§8 JArbSchG)

Gesetzliche Ruhezeiten

Die gesetzlichen Ruhezeiten im Arbeitsrecht umfassen sowohl die täglichen als auch die wöchentlichen Ruhephasen:

  • Tägliche Ruhezeit Erwachsene
    Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. (§5 ArbZG)
  • Tägliche Ruhezeit Jugendliche
    Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Jugendliche eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden haben. (§ 13 JArbSchG)
  • Wochenruhezeit Erwachsene
    Zusätzlich zur täglichen Ruhezeit müssen Arbeitnehmer pro Woche mindestens 24 Stunden Ruhezeit haben, wobei der Sonntag grundsätzlich als Ruhetag gilt. Dies kommt zu den 11 Stunden täglicher Ruhezeit hinzu, sodass sich insgesamt mindestens 35 Stunden ununterbrochene Ruhezeit pro Woche ergeben. (§11 ArbZG Abs. 4)
  • Wochenendruhe Jugendliche
    Jugendliche dürfen grundsätzlich an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen bei der Samstagsarbeit gibt es z.B. für Krankenhäuser und im ärztlichen Notdienst, sofern mindestens zwei Samstage pro Monat beschäftigungsfrei bleiben und eine 5-Tage-Woche nicht überschritten wird. (§ 16 JArbSchG)

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie bei rechtlichen Fragen den Anwalt Ihres Vertrauens.