Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, Formerfordernis und Zustellung
Die ordentliche Kündigung ist im § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Diese Kündigungsart erfordert die Einhaltung bestimmter Fristen und muss mit einer handschriftlichen Unterschrift erfolgen.
Eine ordentliche Kündigung in Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern ist rechtlich nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Denn ab 10 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) im Arbeitsrecht. Sozial gerechtfertigt kann eine Kündigung sein, wenn sie durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.
Ein Überblick zu den Kündigungsgründen
Ordentliche Kündigung: Arten von Kündigungsgründen
Der Kündigungsgrund muss klar und nachvollziehbar sein und in der Kündigung angegeben werden, damit der Arbeitnehmer die Gründe verstehen und gegebenenfalls dagegen vorgehen kann. Ohne einen nachweisbaren und rechtlich haltbaren Grund ist eine ordentliche Kündigung angreifbar und kann vor Gericht angefochten werden.
Kündigungsfristen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im § 622 BGB festgelegt. Die Fristen variieren je nach Betriebszugehörigkeit und können durch Tarifverträge modifiziert werden. In Arbeitsverträgen werden sie meist unter der Überschrift „Kündigungsfristen“ angegeben.
Formerfordernis
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist rechtlich unwirksam. Die Schriftform ist nur dann gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen ist. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Zustellung
Eine Kündigung muss so zugestellt werden, dass sie dem Empfänger tatsächlich erreicht und dieser von ihr Kenntnis nehmen kann. Dies kann über verschiedene Wege erfolgen:
Wichtiger Grund, Frist, Formerfordernis und Zustellung
Die außerordentliche Kündigung ist im § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Diese Art der Kündigung setzt voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der es für den Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen. Außerdem muss dieser wichtige Grund im Kündigungsschreiben klar und nachvollziehbar dargelegt werden.
Wie auch die ordentliche Kündigung muss die außerordentliche Kündigung schriftlich erfolgen. Die außerordentliche Kündigung wird auch fristlose Kündigung genannt, da sie sofort wirksam ist. Allerdings muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen.
Wichtige Gründe
Frist
Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Kündigungsfrist. Dies geschieht in der Regel, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines schwerwiegenden Vorfalls oder wiederholter Verstöße - siehe wichtige Gründe - nicht mehr zumutbar ist.
Es gibt jedoch eine gesetzliche Regel, wann man jemanden fristlos kündigen muss. Nach dem Gesetz (§ 626 Abs. 2 BGB) muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von den Gründen erfahren hat. Diese Vorschrift stellt sicher, dass die Gründe für die Kündigung noch aktuell sind und verhindert, dass man alte Probleme später als Kündigungsgrund nutzt.
Formerfordernis
Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auch hier ist die Schriftform zwingend erforderlich, um die Kündigung rechtlich wirksam zu machen. Eine mündliche Kündigung ist nicht ausreichend. Die Kündigung muss von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben sein. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann diese Unterschrift von einer bevollmächtigten Person (z.B. einem Personalleiter) geleistet werden.
Zustellung
Für die Zustellung gelten die gleichen Regeln wie bei der ordentlichen Kündigung. Die Kündigung muss dem Empfänger tatsächlich zugehen und dieser von ihr Kenntnis nehmen können. Die Zustellung kann insbesondere persönlich, per Einschreiben oder durch Übergabe an einen Empfangsberechtigten erfolgen.
Was ist eine Änderungskündigung?
Die Änderungskündigung ist eine spezielle Form der Kündigung, die im Arbeitsrecht Anwendung findet. Im Gegensatz zur herkömmlichen Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis beendet wird, zielt die Änderungskündigung darauf ab, die Bedingungen des bestehenden Arbeitsvertrags zu verändern. Das bedeutet, der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig mit der Kündigung einen neuen Vertrag unter geänderten Arbeitsbedingungen an.
Wie funktioniert eine Änderungskündigung?
Der Prozess der Änderungskündigung läuft in zwei Schritten ab:
Rechte des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer hat nach Erhalt einer Änderungskündigung verschiedene Möglichkeiten:
Soziale Rechtfertigung
Eine Änderungskündigung muss, ähnlich wie eine Beendigungskündigung, sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, sie muss auf Gründe gestützt sein, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind, die einer Weiterbeschäftigung unter den bisherigen Bedingungen entgegenstehen.
Vergleiche hierzu den Abschnitt Ordentliche Kündigung - Kündigungsgründe.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.