Übersicht gesetzlicher Pausenzeiten

Erwachsene
Bis 4,5 Stunden
Keine Pause vorgeschrieben
4,5 bis 6 Stunden
Keine Pause vorgeschrieben
6 bis 9 Stunden
30 Minuten
Ab 9 Stunden
45 Minuten
Jugendliche
Bis 4,5 Stunden
Keine Pause vorgeschrieben
4,5 bis 6 Stunden
30 Minuten
6 bis 9 Stunden
60 Minuten
Ab 9 Stunden
60 Minuten

Die angegenen Pausenzeiten beruhen auf dem Arbeitszeitgesetz (§4 ArbZG) für Erwachsene und dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 11 JArbSchG) für Jugendliche.

Diese Pausen können weiter unterteilt werden, zum Beispiel in zwei 15-minütige oder drei 15-minütige Pausen, je nach Vereinbarung innerhalb der Praxis. Es ist wichtig, dass diese Pausen während und nicht am Anfang oder Ende der Arbeit genommen werden.

Bei einer Aufteilung sollte jede Einzelpause nicht kürzer als 15 Minuten dauern.

Müssen Pausenzeiten vergütet werden?

Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit und müssen daher nicht vergütet werden. Sie dienen ausschließlich der Erholung des Arbeitnehmers zwischen der Arbeitszeit.

Was muss beim automatischen Abzug von Pausen beachtet werden?

Beim automatischen Pausenabzug, bei dem die Pausenzeiten automatisch von der Arbeitszeit abgezogen werden, müssen Arbeitgeber einige wichtige Aspekte berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Regelung korrekt umgesetzt wird und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht:

  1. Transparenz: Arbeitnehmer müssen über die Praxis des automatischen Pausenabzugs klar informiert werden. Dies beinhaltet Details darüber, wie die Pausen berechnet und abgezogen werden. Die Pausenzeiten sollten den Mitarbeitern im Voraus bekannt gegeben werden, idealerweise durch einen digitalen Schichtplan oder ähnliche Kommunikationsmittel.
  2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Die automatisch abgezogenen Pausen müssen den gesetzlichen Anforderungen an Mindestdauer und Häufigkeit entsprechen.
  3. Dokumentation und Nachweisbarkeit: Es muss ein zuverlässiges System zur Zeiterfassung vorhanden sein, das die Arbeitszeiten genau dokumentiert und den Pausenabzug korrekt anwendet. Dies dient auch als Nachweis im Falle von Überprüfungen oder Streitigkeiten.

Gibt es eine gesetzliche Obergrenze für Pausenzeiten?

In Deutschland gibt es im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) keine spezifische Obergrenze für die Dauer einer Pause, die ein Arbeitgeber anordnen kann. Allerdings müssen die Pausen angemessen und zweckmäßig in Bezug auf die Arbeitszeiten und -bedingungen gestaltet sein. Die gesetzlichen Mindestpausen sind klar definiert und müssen eingehalten werden, aber wie lange die Pause darüber hinausgeht, hängt oft von den spezifischen Arbeitsvereinbarungen oder Tarifverträgen ab.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie bei rechtlichen Fragen den Anwalt Ihres Vertrauens.