Umrechner: Jährlichen Urlaubsanspruch berechnen

Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Gib den regulären Urlaubsanspruch in Tagen ein, der bei euch üblich ist. Zum Beispiel 30 Tage bei einer 5 Tage-Woche. Der Rechner zeigt dir dann den Urlaubsanspruch für verschiedene Wochentage an. Bei der Anzahl der Urlaubstage ist es unerheblich, ob es sich um eine Vollzeit oder Teilzeitstelle handelt, es kommt nur auf die Anzahl der Tage an, die regulär gearbeitet werden.

Anzahl x Arbeitstage pro Woche
Jährlicher Urlaubsanspruch in Tagen
6-Tage-Woche
5-Tage-Woche
4-Tage-Woche
3-Tage-Woche
2-Tage-Woche
1-Tage-Woche

Beispiel 3-Tage-Woche (Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit, Basis: 5-Tage-Woche)

Eine Vollzeitstelle hat eine 5-Tage-Woche und einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.

Gib in dem Eingabefeld der 5-Tage-Woche eine 30 ein.

Die anderen Felder werden automatisch aktualisiert.

In dem Feld 3-Tage-Woche erhälst du den Wert 18. Dies ist der umgerechnete Urlaubsanspruch auf eine 3-Tage-Woche.

Du kannst den Wert in die Zwischenablage kopieren, indem du auf den Button klickst.

Unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Bei Beschäftigten, deren Arbeitswochen unterschiedlich viele Tage haben – manchmal vier, manchmal fünf Tage usw. –, muss die Berechnung des Urlaubsanspruchs auf das gesamte Jahr bezogen werden. Das Bundesarbeitsgericht legt fest, dass bei einer 5-Tage-Woche von 260 Werktagen pro Jahr ausgegangen wird und bei einer 6-Tage-Woche von 312 Werktagen, es sei denn, ein Tarifvertrag legt etwas anderes fest.

Gib bei Urlaubsanspruch bei voller Woche den Urlaubsanspruch für eine regelmäßige volle Arbeitswoche ein (i.d.R. 5-Tage-Woche) und bei Anzahl Werktage für eine 5-Tage-Woche 260 - entspricht 52 Wochen - (bzw. bei einer 6-Tage-Woche 312 - entspricht ebenfalls 52 Wochen) ein.


Der Urlaubsanspruch beträgt: 0 Tage
Die durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Woche beträgt: 3,85 Tage

Urlaubsanspruch volle Woche: Hiermit ist die Anzahl der Urlaubstage gemeint, die bei einer vollen Arbeitswoche (i.d.R. 5-Tage-Woche) gewährt werden.

Anzahl Werktage: Hiermit sind die Werktage gemeint, die in einem Jahr anfallen. Bei einer 5-Tage-Woche sind dies 260 Werktage (52 Wochen x 5 Tage) und bei einer 6-Tage-Woche 312 Werktage (52 Wochen x 6 Tage), sofern es keine anderen vertraglichen Grundlagen gibt.

Anzahl Arbeitstage: Hiermit sind die Arbeitstage gemeint, die in einem Jahr bei einer unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit anfallen. Berechne hierzu die Anzahl der Arbeitstage pro Woche und multipliziere diese mit der Anzahl der Wochen im Jahr. Die Berechnung wird für 52 Wochen durchgeführt.

Formel

Urlaubsanspruch volle Woche / Anzahl Werktage x Anzahl Arbeitstage

Beispiel (Unregelmäige Verteilung der Arbeitszeit, Basis: 5-Tage-Woche)

Urlaubsanspruch volle Woche: 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche

Anzahl Werktage: 260 bei einer 5-Tage-Woche

Anzahl Arbeitstage für 52 Wochen:
28 Wochen x fünf Arbeitstage + 18 Wochen x vier Arbeitstage + sechs Wochen x drei Arbeitstage
= 140 + 72 + 18 = 230 Arbeitstage

Angepasster Urlaubsanspruch: 30 / 260 x 230 = 26,5 Tage

Das Ergebnis wird dir unterhalb der Eingabefelder angezeigt. Du kannst den Wert in die Zwischenablage kopieren, indem du auf den Button klickst.

Hinweise

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs mit diesen Rechnern geht es um eine Anpassung der Werte entsprechend der betriebsinternen Vorgabe für den Urlaubsanspruch (z.B. 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche) auf eine andere Anzahl von Arbeitstagen pro Woche (z.B. 24 Tage bei einer 4-Tage-Woche) zur Berechnung für den Arbeitsvertrag.

Da dies keine Urlaubsteilung im Sinne des § 5 BUrlG darstellt, sondern eine Anpassung der betriebsinternen Urlaubsvorgabe, erfolgt mit diesen Rechnern keine Aufrundung von Werten ab 0,5.

Mindesturlaub: Gesetzlicher Urlaubsanspruch pro Jahr für unterschiedliche Anzahl Wochenarbeitstage

Anzahl x Arbeitstage pro Woche
Jährlicher Urlaubsanspruch
6-Tage-Woche
24
5-Tage-Woche
20
4-Tage-Woche
16
3-Tage-Woche
12
2-Tage-Woche
8
1-Tage-Woche
4

Der gesetzliche Mindesturlaub ist in §3 BUrlG geregelt.

Der volle Urlaubsanspruch (vgl. Tabelle) wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (§4 BUrlG).