EBM 01426
Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

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Arztgruppenübergreifend

Titel

Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

Beschreibung

Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 37b SGB V,

Abrechnungsbestimmungen

höchstens zweimal im Behandlungsfall

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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