EBM 01480
Beratung über Organ- und Gewebespenden

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Arztgruppenübergreifend

Titel

Beratung über Organ- und Gewebespenden

Beschreibung

Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
  • Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1 a TPG

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Aushändigung von Aufklärungsunterlagen
  • Aushändigung eines Organspendeausweises
  • Übertragung der Information, dass ein Organspendeausweis vorhanden ist, auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01480 ist nur alle zwei Kalenderjahre berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition 01480 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr berechnungsfähig.Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition 01480 ist eine mindestens 5 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01480.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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