Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1 a TPG
Fakultativer Leistungsinhalt
Aushändigung von Aufklärungsunterlagen
Aushändigung eines Organspendeausweises
Übertragung der Information, dass ein Organspendeausweis vorhanden ist, auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten
Anmerkung
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.