Ärztliche Stellungnahme für die Krankenkasse bei der Beantragung einer Genehmigung zur Verordnung von Cannabis
Beschreibung
Ärztliche Stellungnahme für die Krankenkasse bei der Beantragung einer Genehmigung gemäß § 31 Absatz 6 SGB V zur Verordnung vonCannabis in Form von getrockneten BlütenoderCannabis in Form von ExtraktenoderArzneimitteln mit dem Wirkstoff DronabinoloderArzneimitteln mit dem Wirkstoff Nabilon,
ist höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: am Behandlungstag
Kapitel: 1.2
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.