EBM 01670
Einholung eines Telekonsiliums

110° | 13,63
Punkte: 110
Berechnung: 110 x 0.123934 = 13,63
Arztgruppenübergreifend

Titel

Einholung eines Telekonsiliums

Beschreibung

Zuschlag im Zusammenhang mit den Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen für die Einholung eines Telekonsiliums

Obligater Leistungsinhalt

  • Beschreibung der medizinischen Fragestellung
  • Zusammenstellung und elektronische Übermittlung aller für die telekonsiliarische Beurteilung der patientenbezogenen, medizinischen Fragestellung relevanten Informationen
  • Einholung der Einwilligung des Patienten bzw. Überprüfung des Vorliegens einer Einwilligung

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Abstimmung mit dem konsiliarisch tätigen Arzt, Zahnarzt bzw. Psychotherapeuten

Abrechnungsbestimmungen

zweimal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Beauftragung nach Nr. 7 des Abschnitts 1.6 ist gemäß der Vereinbarung nach § 367 SGB V über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien (Telekonsilien-Vereinbarung) vorzunehmen.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: am Behandlungstag
Kapitel: 34.8
Kriterium: im Behandlungsfall

Leistungen

EBM 01671 - Telekonsiliarische Beurteilung
EBM 01672 - Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01671

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.