EBM 01671
Telekonsiliarische Beurteilung

128° | 15,86
Punkte: 128
Berechnung: 128 x 0.123934 = 15,86
Arztgruppenübergreifend

Titel

Telekonsiliarische Beurteilung

Beschreibung

Telekonsiliarische Beurteilung einer medizinischen Fragestellung

Obligater Leistungsinhalt

  • Konsiliarische Beurteilung der medizinischen Fragestellung gemäß der Gebührenordnungsposition 01670 bzw. der entsprechenden Leistung nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen
  • Erstellung eines schriftlichen Konsiliarberichtes und elektronische Übermittlung an den das Telekonsilium einholenden Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt
  • Dauer mindestens 10 Minuten

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Abstimmung mit dem das Telekonsilium einholenden Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Arztgruppenfall

Anmerkung

Die Durchführung des Telekonsiliums ist gemäß der Vereinbarung nach § 367 SGB V über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien (Telekonsilien-Vereinbarung) vorzunehmen.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: am Behandlungstag

Leistungen

EBM 37714 - Pauschale für die konsiliarische Erörterung und Beurteilung medizinischer Fragestellungen durch einen konsiliarisch tätigen Arzt
Kapitel: 34.8
Kriterium: im Behandlungsfall

Leistungen

EBM 01670 - Einholung eines Telekonsiliums

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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