setzt den Nachweis der Ergebnisse der externen Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß Teil III. D. § 8 Abs. 3 der oKFE-RL gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung voraus.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01763
setzt die Anwendung eines Tests, für den die Erfüllung der Kriterien gemäß Teil III. D. § 8 Abs. 3 der oKFE-RL nachgewiesen ist, voraus.Die Gebührenordnungsposition 01763
ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 32.3.8 bis 32.3.12 und den Gebührenordnungspositionen des Kapitels 19 für Untersuchungsmaterial, das für die Untersuchung gemäß Teil III. C. § 6 oKFE-RL gewonnen wurde, berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition 01763
ist bei demselben Material nicht neben der Gebührenordnungsposition berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
EBM 01767 - HPV-Test gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE-RL
Position: 01767
Titel: HPV-Test gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE-RL
Punkte: 168
Honorar: 20,82€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
EBM 19328 - DNA- und/oder mRNA-Nachweis ausschließlich von High-Risk-HPV-Typen sowie ggf. Genotypisierung
Position: 19328
Titel: DNA- und/oder mRNA-Nachweis ausschließlich von High-Risk-HPV-Typen sowie ggf. Genotypisierung
Punkte: 188
Honorar: 23,30€
Kategorie: Pathologie
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.