Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 01770
Beschreibung
Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition bei der Ultraschalluntersuchung mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie im 2. Trimenon gemäß Anlage I a der Mutterschafts-Richtlinie
Obligater Leistungsinhalt
Ultraschalluntersuchung(en) im 2. Trimenon nach Anlage I a der Mutterschafts-Richtlinie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie
setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Die Gebührenordnungsposition 01771
nur einmal und mit Begründung berechnungsfähig und nur, sofern die Leistung nicht am Fötus durchgeführt wurde. Als Begründung für die Nebeneinanderberechnung ist der ICD-10-Kode mit Angabe des Zusatzkennzeichens für die Diagnosensicherheit anzugeben.
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.