Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 01770
Beschreibung
Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition bei der Ultraschalluntersuchung mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie im 2. Trimenon gemäß Anlage I a der Mutterschafts-Richtlinie
Obligater Leistungsinhalt
Ultraschalluntersuchung(en) im 2. Trimenon nach Anlage I a der Mutterschafts-Richtlinie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie
setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Die Gebührenordnungsposition 01771
entsprechend der Zahl der Mehrlinge mehrfach berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen und sind im Behandlungsfall neben der Gebührenordnungsposition 01771
nur einmal und mit Begründung berechnungsfähig und nur, sofern die Leistung nicht am Fötus durchgeführt wurde. Als Begründung für die Nebeneinanderberechnung ist der ICD-10-Kode mit Angabe des Zusatzkennzeichens für die Diagnosensicherheit anzugeben.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.