ist die Erreichung der Durchführungsquote zum Chlamydienscreening. Die Durchführungsquote zum Chlamydienscreening je Praxis und Quartal wird wie folgt festgelegt:01.04.2020 - 31.12.2020: 30 %01.01.2021 - 31.12.2021: 40 %Ab 01.01.2022: 50 %Für die Bestimmung der Durchführungsquote ist der Anteil der Gebührenordnungsposition 01824
ist auch bei Durchführung der Leistung nach der Gebührenordnungsposition in der das Chlamydienscreening durchführenden Praxis berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.