setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Zytologie-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Die Gebührenordnungsposition 01826
beinhaltet die Kosten für Objektträger/Fixierlösung für die konventionelle Zytologie oder Probengefäß/Fixierlösung für die Dünnschichtverfahren sowie jeweils das Abstrichbesteck (Bürste und Spatel).Die Gebührenordnungsposition 01826
ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 32.3.8 bis 32.3.12 und den Gebührenordnungspositionen des Kapitels 19 für Untersuchungsmaterial, das für die Untersuchung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch Abschnitt B gewonnen wurde, berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition 01826
ist bei demselben Material nicht neben den Gebührenordnungspositionen und berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
EBM 01762 - Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 6 der oKFE-RL
Position: 01762
Titel: Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 6 der oKFE-RL
Punkte: 81
Honorar: 9,67€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
EBM 01766 - Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 mittels Zytologie der oKFE-RL
Position: 01766
Titel: Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 mittels Zytologie der oKFE-RL
Punkte: 288
Honorar: 34,37€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.