EBM 04355
Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung

184° | 22,80
Punkte: 184
Berechnung: 184 x 0.123934 = 22,80
Kinder- und Jugendmedizin

Titel

Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung

Beschreibung

Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
  • Dauer mindestens 15 Minuten
  • Als Einzelsitzung
  • Berücksichtigung krankheitsspezifischer, teilhabebezogener und prognostischer sowie entwicklungsabhängiger, familiendynamischer Faktoren

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Erhebung der bestehenden Befunde und/oder Erkenntnisse
  • Befunderhebung(en) unter sozialpädiatrischen Kriterien zur (drohenden) Störung, körperlichen, psychischen oder psychosomatischen Erkrankung oder (drohenden) Behinderung oder bei Verdacht/Hinweisen auf Vernachlässigung und/oder Kindesmisshandlung:
  • Entwicklungsstand
  • Intelligenz
  • Körperlicher und neurologischer Befund
  • Psychischer Befund
  • Psychosozialer Hintergrund

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 04355 ist nur bei mindestens einer der im Folgenden genannten Erkrankungen berechnungsfähig: G25 Sonstige extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen, G31 Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems, anderenorts nicht klassifiziert, G40 Epilepsie, G43 Migräne, G44.2 Spannungskopfschmerz, G80 Infantile Zerebralparese, F45.0 Somatisierungsstörung, F45.1 Undifferenzierte Somatisierungsstörung, F45.2 Hypochondrische Störung, F45.3 Somatoforme autonome Funktionsstörung, F45.4 Anhaltende Schmerzstörung, F45.8 Sonstige somatoforme Störungen, F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, F80-F89 Entwicklungsstörungen, F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, R27.8 Sonstige Koordinationsstörungen, T73 Schäden durch sonstigen Mangel sowie T74 Missbrauch von Personen.Die Gebührenordnungsposition 04355 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig und dies durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition 04355 ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 04355.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 01205 - Notfallpauschale (Abklärung, Koordination I)
EBM 01207 - Notfallpauschale (Abklärung, Koordination II)
EBM 01210 - Notfallpauschale I
EBM 01212 - Notfallpauschale II
EBM 01214 - Notfallkonsultationspauschale I
EBM 01216 - Notfallkonsultationspauschale II
EBM 01218 - Notfallkonsultationspauschale III
Kapitel: 30.3.1, 30.3.2, 30.11, 35.1, 35.2

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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