Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Eingriff gemäß 31371, 31373, 36371 oder 36373 am rechten Auge
Beschreibung
Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe am rechten Auge nach den Gebührenordnungspositionen oder
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
Beratung und Betreuung hinsichtlich Verlauf und Behandlung der intravitreal behandelten Erkrankung(en)
Fakultativer Leistungsinhalt
Koordination ärztlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung der intravitreal behandelten Erkrankung(en)
ist im Zeitraum von 3 Wochen nach intravitrealer Medikamenteneingabe in das rechte Auge nicht berechnungsfähig. Das Datum der letzten intravitrealen Medikamenteneingabe in das rechte Auge ist anzugeben.Die Gebührenordnungsposition 06334
ist höchstens 6-mal innerhalb von 12 Monaten nach der letzten intravitrealen Medikamenteneingabe in das rechte Auge berechnungsfähig.Sofern bei der Durchführung der Gebührenordnungsposition 06334
bei einem Patienten mehrere Ärzte ggf. praxisübergreifend beteiligt sind, hat der eine Gebührenordnungsposition abrechnende Arzt sicherzustellen, dass die Untersuchung frühestens 3 Wochen nach intravitrealer Medikamenteneingabe in das rechte Auge, höchstens einmal innerhalb von 26 Tagen und höchstens 6-mal innerhalb von 12 Monaten nach der letzten intravitrealen Medikamenteneingabe in das rechte Auge erfolgt.Sofern die Gebührenordnungsposition 06334
als Zusatzpauschale nach einer beidseitigen intravitrealen Medikamenteneingabe nach den Gebührenordnungspositionen oder abgerechnet wird, ist ein Abschlag in Höhe von 15 Punkten auf die Gebührenordnungsposition 06334
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.