ist im Zyklusfall mit medizinischer Begründung bis zu dreimal berechnungsfähig. Ab der zweiten Stimulationsbehandlung nach der Gebührenordnungsposition 08635
ist im Zyklusfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis und bis und nicht neben den Gebührenordnungspositionen des Kapitels 32, ausgenommen der Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen und berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.