EBM 13397
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13390 bis 13392

2° | 0,25
Punkte: 2
Berechnung: 2 x 0.123934 = 0,25
Innere Medizin

Titel

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13390 bis 13392

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13397 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: im Behandlungsfall

Leistungen

EBM 01630 - Zuschlag für Erstellung eines Medikationsplans

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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