EBM 23214
Grundpauschale Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

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Punkte: 293
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Psychotherapie

Titel

Grundpauschale Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Beschreibung

Grundpauschale für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31 b zum BMV-Ä
  • Bei Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei Therapien, die vor dem vollendeten 21. Lebensjahr begonnen wurden

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen
  • Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600
  • Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601
  • Beratung und Behandlung bis zu 10 Minuten Dauer
  • In Anhang 1 aufgeführte Leistungen
  • Intensive Beratung zu den therapeutischen, familiären, sozialen oder beruflichen bzw. schulischen Auswirkungen und deren Bewältigung

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 23214 ist nur von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, die die Voraussetzungen nach den §§ 5 Abs. 4 oder 6 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen erfüllen und über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung verfügen, berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 23210 - 23212 - Grundpauschale für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
EBM 23211 - Grundpauschale 6. - 59. Lebensjahr
EBM 23212 - Grundpauschale ab 60. Lebensjahr

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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