EBM 25316
Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei gutartiger Erkrankung

440° | 52,51
Punkte: 440
Berechnung: 440 x 0.119339 = 52,51
Strahlentherapie

Titel

Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei gutartiger Erkrankung

Beschreibung

Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen

Obligater Leistungsinhalt

  • Bestrahlung mit Linearbeschleuniger
  • Überwachung und Kontrolle während der Bestrahlung

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT)

Abrechnungsbestimmungen

für das erste Zielvolumen, je Bestrahlungssitzung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 25316 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, mit besonderer Begründung zweimal.Entgegen 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 25316 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung von Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT) verfügt.

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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