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Strahlentherapie
Titel
Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie
Beschreibung
Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) gemäß Nr. 40 und/oder Nr. 41 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (MVVRL)
Obligater Leistungsinhalt
Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) mit Linearbeschleuniger
Fakultativer Leistungsinhalt
Überwachung und Kontrolle während der Bestrahlung
Radiochirurgische Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls nach Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 25322, bei denen eine Behandlung gemäß der Gebührenordnungsposition 25322 indiziert ist
ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.Treten nach erfolgter primärer radiochirurgischer Behandlung interventionsbedürftige neue Hirnmetastasen oder Vestibularisschwannome gemäß Nr. 40 und/oder Nr. 41 der Anlage I der MVV-RL auf, bei denen es sich nicht um Lokalrezidive handelt, so ist die Gebührenordnungspositon 25322
ist auch berechnungsfähig bei einer Verteilung der Strahlendosis im Rahmen der stereotaktischen Radiochirurgie auf bis zu fünf Sitzungen. Die Durchführung der Leistung in mehreren Sitzungen setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.