EBM 30950
Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)

19° | 2,27
Punkte: 19
Berechnung: 19 x 0.119339 = 2,27
Spezielle Positionen

Titel

Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)

Beschreibung

Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)

Obligater Leistungsinhalt

  • Abstrichentnahme(n) (z.B. Nasenvorhöfe, Rachen, Wunde(n)) im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 30940 oder 30946

Abrechnungsbestimmungen

einmal am Behandlungstag, höchstens zweimal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 30950 ist nur bei Versicherten mit der gesicherten Diagnose ICD-10-GM U80.00 oder U80.01 berechnungsfähig, wenn das Ergebnis der (des) Abstriche(s) vorliegt.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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