Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)
Beschreibung
Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)
Obligater Leistungsinhalt
Abstrichentnahme(n) (z.B. Nasenvorhöfe, Rachen, Wunde(n)) im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 30940 oder 30946
Abrechnungsbestimmungen
einmal am Behandlungstag, höchstens zweimal im Behandlungsfall
Anmerkung
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.