Nachweis von Virus-Antigenen aus einem Körpermaterial (Direktnachweis) mittels Immunfluoreszenz und/oder mittels Immunoassay mit photometrischer oder gleichwertiger Messung, gilt für die Gebührenordnungspositionen bis und bis
Abrechnungsbestimmungen
je Untersuchung
Anmerkung
Untersuchungen mittels vorgefertigter Reagenzträger (z. B. immunchromatographische Schnellteste) oder Schnellteste mit vorgefertigten Reagenzzubereitungen (z. B. Latexteste) sind nicht nach der Gebührenordnungsposition berechnungsfähig.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition setzt die Teilnahme an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung voraus.Die Gebührenordnungsposition ist nur von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie berechnungsfähig.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
EBM 32800 - Nukleinsäurenachweis von Herpes-simplex-Virus Typ 1 und Typ 2 bei immundefizienten Patienten
Position: 32800
Titel: Nukleinsäurenachweis von Herpes-simplex-Virus Typ 1 und Typ 2 bei immundefizienten Patienten
Punkte:
Honorar: 0,00€
Kategorie: Spezielle Positionen
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
EBM 32852 - Nukleinsäurenachweis von einem oder mehreren Erregern sexuell übertragbarer Infektionen
Position: 32852
Titel: Nukleinsäurenachweis von einem oder mehreren Erregern sexuell übertragbarer Infektionen
Punkte:
Honorar: 0,00€
Kategorie: Spezielle Positionen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.