Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten gemäß Nr. 43 der Anlage I Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses
ist nur bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten berechnungsfähig. Die Leistung ist nicht zur sonographischen Stellungskontrolle nach konservativ behandelter Fraktur berechnungsfähig. Erfordert Genehmigung der KV und entspricht Nr. 43 der Anlage I zur MVV-Richtlinie des G-BA. Zunächst extrabudgetär vergütet.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 01.10.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.