EBM 37510
Differentialdiagnostische Abklärung

231° | 28,63
Punkte: 231
Berechnung: 231 x 0.123934 = 28,63
Spezielle Positionen

Titel

Differentialdiagnostische Abklärung

Beschreibung

Differentialdiagnostische Abklärung gemäß § 8 der KSVPsych-RL

Obligater Leistungsinhalt

  • Differentialdiagnostische Abklärung des Krankheitsbildes als Einzelbehandlung
  • Erhebung möglicher somatischer Komorbiditäten und ggf. Veranlassung weiterer, notwendiger somatischer Diagnostik
  • Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die weitere Behandlung
  • Dauer mindestens 15 Minuten

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Verweis auf Möglichkeiten und Hilfeangebote von Einrichtungen außerhalb des SGB V

Abrechnungsbestimmungen

je vollendete 15 Minuten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37510 ist höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 01205 - Notfallpauschale (Abklärung, Koordination I)
EBM 01207 - Notfallpauschale (Abklärung, Koordination II)
EBM 01210 - Notfallpauschale I
EBM 01212 - Notfallpauschale II
EBM 01214 - Notfallkonsultationspauschale I
EBM 01216 - Notfallkonsultationspauschale II
EBM 01218 - Notfallkonsultationspauschale III

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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