Zusatzpauschale Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeut
Beschreibung
Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten
Obligater Leistungsinhalt
Dokumentierte Überprüfung und Fortschreibung des Gesamtbehandlungsplanes
Fachlicher Austausch und Abstimmung mit den an der Behandlung Beteiligten als zentraler Ansprechpartner für die Versorgung
Fakultativer Leistungsinhalt
Veranlassung von erforderlichen Behandlungsmaßnahmen, ggf. auch (teil-)stationäre oder stationsäquivalente sowie somatische Behandlungen
Halbjährliche Überprüfung der Voraussetzungen nach § 2 der KSVPsych-RL zur weiteren Teilnahme an der Versorgung nach dieser Richtlinie
Abrechnungsbestimmungen
einmal im Behandlungsfall
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.