Zuschlag zur Kostenpauschale 40817, 40819, 40827 oder 40828 für die intermittierende Peritonealdialyse
Beschreibung
Zuschlag zu der Kostenpauschale nach der Nr. oder für die intermittierende Peritonealdialyse (IPD),
Abrechnungsbestimmungen
je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.