EBM 51050
Augenärztliche Leistungen

122° | 14,56
Punkte: 122
Berechnung: 122 x 0.119339 = 14,56
ASV-Positionen

Titel

Augenärztliche Leistungen

Beschreibung

Augenärztliche Leistungen

Obligater Leistungsinhalt

  • klinisch-neurologische augenärztliche Basisdiagnostik

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Kalendervierteljahr

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 51050 ist nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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