GOÄ 100
Untersuchung eines Toten & vorl. Todesbescheinigung (mind. 20 Min.)

1896°
Punkte: 1896
1x: 110,51
Berechnung: 1896 x 1 x 0.0582873 = 110,51
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 254,18
Berechnung: 1896 x 2,3 x 0.0582873 = 254,18
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 386,79
Berechnung: 1896 x 3,5 x 0.0582873 = 386,79
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Untersuchung eines Toten & vorl. Todesbescheinigung (mind. 20 Min.)

Beschreibung

Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich Aktenstudium und Einholung von Auskünften bei Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten (Dauer mindestens 20 Minuten), gegebenenfalls einschließlich Aufsuchen (vorläufige Leichenschau)Dauert die Leistung nach Nummer 100 weniger als 20 Minuten (ohne Aufsuchen), mindestens aber 10 Minuten (ohne Aufsuchen), sind 60 Prozent der Gebühr zu berechnen.
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.