GOÄ 101
Eingehende Leichenschau und Todesbescheinigung: Untersuchung + Aktenstudium (ab 40 Min.)

2844°
Punkte: 2844
1x: 165,77
Berechnung: 2844 x 1 x 0.0582873 = 165,77
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 381,27
Berechnung: 2844 x 2,3 x 0.0582873 = 381,27
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 580,19
Berechnung: 2844 x 3,5 x 0.0582873 = 580,19
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Eingehende Leichenschau und Todesbescheinigung: Untersuchung + Aktenstudium (ab 40 Min.)

Beschreibung

Eingehende Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung, einschließlich Angaben zu Todesart und Todesursache gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich Aktenstudium und Einholung von Auskünften bei Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten (Dauer mindestens 40 Minuten), gegebenenfalls einschließlich Aufsuchen (eingehende Leichenschau)Dauert die Leistung nach Nummer 101 weniger als 40 Minuten (ohne Aufsuchen), mindestens aber 20 Minuten (ohne Aufsuchen), sind 60 Prozent der Gebühr zu berechnen.
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.