GOÄ 102
Zuschlag bei unbekannter Identität oder besonderen Umständen bei Leichenschaua 10 Min.

474°
Punkte: 474
1x: 27,63
Berechnung: 474 x 1 x 0.0582873 = 27,63
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 63,54
Berechnung: 474 x 2,3 x 0.0582873 = 63,54
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 96,70
Berechnung: 474 x 3,5 x 0.0582873 = 96,70
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag bei unbekannter Identität oder besonderen Umständen bei Leichenschaua 10 Min.

Beschreibung

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 100 oder 101 bei einer Leiche mit einer dem Arzt oder der Ärztin unbekannten Identität und/oder besonderen Todesumständen (zusätzliche Dauer mindestens 10 Minuten)
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.