GOÄ 105
Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten

230°
Punkte: 230
1x: 13,41
Berechnung: 230 x 1 x 0.0582873 = 13,41
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 30,83
Berechnung: 230 x 2,3 x 0.0582873 = 30,83
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 46,92
Berechnung: 230 x 3,5 x 0.0582873 = 46,92
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B

Titel

Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten

Beschreibung

Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.