GOÄ 1253
Fotographische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrunds mittels Fundusfotografie

150°
Punkte: 150
1x: 8,74
Berechnung: 150 x 1 x 0.0582873 = 8,74
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 20,11
Berechnung: 150 x 2,3 x 0.0582873 = 20,11
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 30,60
Berechnung: 150 x 3,5 x 0.0582873 = 30,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Fotographische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrunds mittels Fundusfotografie

Beschreibung

Fotographische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrunds mittels Fundusfotografie
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.