GOÄ 1257
Tonometrische Untersuchung zur Abflussmessung: mind. 4 Messungen (fortlaufende Tonometrie)

242°
Punkte: 242
1x: 14,11
Berechnung: 242 x 1 x 0.0582873 = 14,11
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 32,44
Berechnung: 242 x 2,3 x 0.0582873 = 32,44
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 49,37
Berechnung: 242 x 3,5 x 0.0582873 = 49,37
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Tonometrische Untersuchung zur Abflussmessung: mind. 4 Messungen (fortlaufende Tonometrie)

Beschreibung

Tonometrische Untersuchung (mehrfach in zeitlichem Zusammenhang zur Anfertigung tonometrischer Kurven, mindestens vier Messungen) - auch fortlaufende Tonometrie zur Ermittlung des Abflußwiderstandes -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.