GOÄ 1275
Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/oder der Hornhaut

37°
Punkte: 37
1x: 2,16
Berechnung: 37 x 1 x 0.0582873 = 2,16
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 4,96
Berechnung: 37 x 2,3 x 0.0582873 = 4,96
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 7,55
Berechnung: 37 x 3,5 x 0.0582873 = 7,55
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/oder der Hornhaut

Beschreibung

Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/oder der Hornhaut
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.