GOÄ 1282
Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut

152°
Punkte: 152
1x: 8,86
Berechnung: 152 x 1 x 0.0582873 = 8,86
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 20,38
Berechnung: 152 x 2,3 x 0.0582873 = 20,38
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 31,01
Berechnung: 152 x 3,5 x 0.0582873 = 31,01
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Augenheilkunde
Kategorie-ID: I

Titel

Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut

Beschreibung

Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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