GOÄ 1282
Entfernung von Lidgeschwulsten oder Kalkinfarkten aus Auge und Bindehaut

152°
Punkte: 152
1x: 8,86
Berechnung: 152 x 1 x 0.0582873 = 8,86
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 20,38
Berechnung: 152 x 2,3 x 0.0582873 = 20,38
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 31,01
Berechnung: 152 x 3,5 x 0.0582873 = 31,01
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Entfernung von Lidgeschwulsten oder Kalkinfarkten aus Auge und Bindehaut

Beschreibung

Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.