GOÄ 1291
Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle (z.B. nach Fraktur)

1850°
Punkte: 1850
1x: 107,83
Berechnung: 1850 x 1 x 0.0582873 = 107,83
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 248,01
Berechnung: 1850 x 2,3 x 0.0582873 = 248,01
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 377,41
Berechnung: 1850 x 3,5 x 0.0582873 = 377,41
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle (z.B. nach Fraktur)

Beschreibung

Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle (z.B. nach Fraktur)
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.