GOÄ 1292
Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone

278°
Punkte: 278
1x: 16,20
Berechnung: 278 x 1 x 0.0582873 = 16,20
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 37,27
Berechnung: 278 x 2,3 x 0.0582873 = 37,27
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 56,71
Berechnung: 278 x 3,5 x 0.0582873 = 56,71
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone

Beschreibung

Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.