GOÄ 1355
Partielle oder totale Extraktion des Nachstars

1110°
Punkte: 1110
1x: 64,70
Berechnung: 1110 x 1 x 0.0582873 = 64,70
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 148,81
Berechnung: 1110 x 2,3 x 0.0582873 = 148,81
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 226,45
Berechnung: 1110 x 3,5 x 0.0582873 = 226,45
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Augenheilkunde
Kategorie-ID: I

Titel

Partielle oder totale Extraktion des Nachstars

Beschreibung

Partielle oder totale Extraktion des Nachstars
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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