GOÄ 1366
Vorbeugende Operation zur Verhinderung von Netzhautablösung oder bei vaskulären Erkrankungen

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Punkte: 1110
1x: 64,70
Berechnung: 1110 x 1 x 0.0582873 = 64,70
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 148,81
Berechnung: 1110 x 2,3 x 0.0582873 = 148,81
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 226,45
Berechnung: 1110 x 3,5 x 0.0582873 = 226,45
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Vorbeugende Operation zur Verhinderung von Netzhautablösung oder bei vaskulären Erkrankungen

Beschreibung

Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung oder operativer Eingriff bei vaskulären Netzhauterkrankungen
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.