GOÄ 1401
Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren (mindestens fünf Frequenzen)

60°
Punkte: 60
1x: 3,50
Berechnung: 60 x 1 x 0.0582873 = 3,50
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 8,04
Berechnung: 60 x 2,3 x 0.0582873 = 8,04
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 12,24
Berechnung: 60 x 3,5 x 0.0582873 = 12,24
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren (mindestens fünf Frequenzen)

Beschreibung

Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren (mindestens fünf Frequenzen)
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.