GOÄ 1404
Sprachaudiometrische Untersuchung: Hör- und Diskriminationsverlust beidseitig

158°
Punkte: 158
1x: 9,21
Berechnung: 158 x 1 x 0.0582873 = 9,21
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 21,18
Berechnung: 158 x 2,3 x 0.0582873 = 21,18
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 32,23
Berechnung: 158 x 3,5 x 0.0582873 = 32,23
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Sprachaudiometrische Untersuchung: Hör- und Diskriminationsverlust beidseitig

Beschreibung

Sprachaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig, (Ermittlung des Hörverlustes für Sprache und des Diskriminationsverlustes nach DIN-Norm, getrennt für das rechte und linke Ohr über Kopfhörer, erforderlichenfalls auch über Knochenleitung, gegebenenfalls einschließlich Prüfung des beidohrigen Satzverständnisses über Lautsprecher)
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.