GOÄ 1406
Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von bedingten und/oder Orientierungsreflexen - gegebenenfalls einschließlich überschwelliger audiometrischer Untersuchung und Messungen zur Hörgeräteanpassung -

182°
Punkte: 182
1x: 10,61
Berechnung: 182 x 1 x 0.0582873 = 10,61
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 24,40
Berechnung: 182 x 2,3 x 0.0582873 = 24,40
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 37,13
Berechnung: 182 x 3,5 x 0.0582873 = 37,13
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
HNO
Kategorie-ID: J

Titel

Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von bedingten und/oder Orientierungsreflexen - gegebenenfalls einschließlich überschwelliger audiometrischer Untersuchung und Messungen zur Hörgeräteanpassung -

Beschreibung

Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von bedingten und/oder Orientierungsreflexen - gegebenenfalls einschließlich überschwelliger audiometrischer Untersuchung und Messungen zur Hörgeräteanpassung -

Abrechnungsbestimmungen

Neben der Leistung nach Nummer 1406 sind die Leistungen nach den Nummern 1400, 1401, 1403 und 1404 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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