Berechnung: 400 x 1 x 0.0582873 = 23,31€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 53,62€
Berechnung: 400 x 2,3 x 0.0582873 = 53,62€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 81,60€
Berechnung: 400 x 3,5 x 0.0582873 = 81,60€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
HNO
Kategorie-ID: J
Titel
Messung otoakustischer Emissionen
Beschreibung
Messung otoakustischer Emissionen
Abrechnungsbestimmungen
Die Leistung nach Nummer 1409 ist neben den Leistungen nach den Nummern 827 bis 829 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.