GOÄ 1436
Ätzmittelanbringung im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung

36°
Punkte: 36
1x: 2,10
Berechnung: 36 x 1 x 0.0582873 = 2,10
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 4,83
Berechnung: 36 x 2,3 x 0.0582873 = 4,83
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 7,34
Berechnung: 36 x 3,5 x 0.0582873 = 7,34
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Ätzmittelanbringung im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung

Beschreibung

Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.