GOÄ 1436
Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig

36°
Punkte: 36
1x: 2,10
Berechnung: 36 x 1 x 0.0582873 = 2,10
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 4,83
Berechnung: 36 x 2,3 x 0.0582873 = 4,83
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 7,34
Berechnung: 36 x 3,5 x 0.0582873 = 7,34
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
HNO
Kategorie-ID: J

Titel

Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig

Beschreibung

Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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