GOÄ 1473
Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen

2220°
Punkte: 2220
1x: 129,40
Berechnung: 2220 x 1 x 0.0582873 = 129,40
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 297,61
Berechnung: 2220 x 2,3 x 0.0582873 = 297,61
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 452,89
Berechnung: 2220 x 3,5 x 0.0582873 = 452,89
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen

Beschreibung

Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.