GOÄ 1479
Ausspülung der Nasennebenhöhlen inkl. Instillation von Arzneimitteln

59°
Punkte: 59
1x: 3,44
Berechnung: 59 x 1 x 0.0582873 = 3,44
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 7,91
Berechnung: 59 x 2,3 x 0.0582873 = 7,91
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 12,04
Berechnung: 59 x 3,5 x 0.0582873 = 12,04
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Ausspülung der Nasennebenhöhlen inkl. Instillation von Arzneimitteln

Beschreibung

Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle von der natürlichen oder künstlichen Öffnung aus - auch Spülung mehrerer dieser Höhlen, auch einschließlich Instillation von Arzneimitteln -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.