GOÄ 1485
Operative Eröffnung & Ausräumung: Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen

924°
Punkte: 924
1x: 53,86
Berechnung: 924 x 1 x 0.0582873 = 53,86
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 123,87
Berechnung: 924 x 2,3 x 0.0582873 = 123,87
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 188,50
Berechnung: 924 x 3,5 x 0.0582873 = 188,50
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Operative Eröffnung & Ausräumung: Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen

Beschreibung

Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.