GOÄ 1493
Entfernung der vergrößerten Rachenmandel (Adenotomie)

296°
Punkte: 296
1x: 17,25
Berechnung: 296 x 1 x 0.0582873 = 17,25
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 39,68
Berechnung: 296 x 2,3 x 0.0582873 = 39,68
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 60,39
Berechnung: 296 x 3,5 x 0.0582873 = 60,39
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Entfernung der vergrößerten Rachenmandel (Adenotomie)

Beschreibung

Entfernung der vergrößerten Rachenmandel (Adenotomie)
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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.