GOÄ 1508
Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund

93°
Punkte: 93
1x: 5,42
Berechnung: 93 x 1 x 0.0582873 = 5,42
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 12,47
Berechnung: 93 x 2,3 x 0.0582873 = 12,47
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 18,97
Berechnung: 93 x 3,5 x 0.0582873 = 18,97
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund

Beschreibung

Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.